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    BMF will Rechtssicherheit bzgl. nicht kooperativer Staaten für das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz herstellen

    Der Bundestag hat in der ersten Jahreshälfte 2009 das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet und eine entsprechende Rechtsverordnung (SteuerHBekV) veröffentlicht. Hierbei wurde vereinbart, dass ein BMF-Schreiben die nicht kooperativen Staaten und Gebiete benennen sollte. Nach dem Regierungswechsel im Oktober 2009 hat das BMF nun ein Schreiben vorbereitet, das nach der Abstimmung zwischen den Ministerien baldmöglichst veröffentlicht werden soll.

    Das BMF geht nach unseren Informationen davon aus, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der SteuerHBekV (01.01.2010) vorraussichtlich kein Staat oder Gebiet diese Voraussetzungen erfüllt. Zwar lege formal das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz selbst abschließend fest, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen im Sinne der SteuerHBekV im Verhältnis zu einem Staat oder Gebiet in Betracht kommen. Doch diese seien weder für die Steuerpflichtigen noch für die Finanzämter ohne weiteres feststellbar. Damit kann für die diesbezüglichen Mitwirkungs-, Nachweis- und Aufklärungspflichten Entwarnung gegeben werden. Die im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgenommenen Änderungen in der Abgabenordnung (z.B. die Zulässigkeit von Außenprüfungen bei vermögenden Privatpersonen) sind davon jedoch nicht betroffen und bleiben anwendbar.

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