ANDRÄ Consulting Group
Steinbeisstraße 13
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 / 95 95 0-0
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Unser Fachpersonal berät Sie umfassend zu allen Fragen des Außensteuerrechts sowie des Steuerrechts anderer Länder. Zudem arbeiten wir mit international tätigen Kanzleien zusammen und wickeln auf Wunsch alle täglichen steuerlichen Angelegenheiten für Sie ab.
Unternehmerische Aktivitäten im Ausland (Outbound) müssen besonders gut vorbereitet durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft auch außerhalb Deutschlands. Durch unsere internationalen Kooperationspartner können wir Sie dabei nicht nur zum Steuerrecht beraten, sondern auch gesellschaftsrechtliche Belange berücksichtigen. Selbstverständlich beachten wir dabei auch alle Finanzierungsaspekte und vermitteln Ihnen einen Partner, der Ihnen dabei hilft, Ihre steuerlichen Deklarationspflichten im Ausland zu erfüllen.
Auch wenn Sie sich als ausländischer Unternehmer in Deutschland niederlassen wollen (Inbound), beraten wir Sie umfassend. Ist eine neue Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte vorteilhaft? Wir analysieren es für Sie. Bei der Entscheidungsfindung beziehen wir nicht nur das deutsche Steuerrecht mit ein, sondern auch das Steuerrecht des Sitzstaates der Muttergesellschaft bzw. des Stammhauses. Natürlich informieren wir Sie auch über Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre neue Betriebsstätte.
Eine Niederlassung zu begründen, bringt jährliche Deklarationspflichten mit sich. Ob Steuererklärung oder Jahresabschluss – wir übernehmen diese gerne für Sie.
Ein Wegzug ins Ausland ist mit steuerlichen Folgen verbunden. Wir setzen Sie über alles Wichtige umfassend in Kenntnis, sodass Sie unliebsamen Überraschungen vorbeugen. Dabei überprüfen wir nicht nur, ob mit Ihrem Wegzug Tatbestände des Außensteuergesetzes erfüllt werden (z.B. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG).
Neben den genannten Bereichen beraten wir Sie grenzüberschreitend insbesondere auch zu folgenden Themen:
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