Alle Steuerpflichtigen,

Altverluste nur noch bis Jahresende verrechenbar (Bankenverband)

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting Februar 13.02.2017

19.10.2013 – Neue Höchststände bei DAX und Cop. reizen Aktienanleger zu Gewinnmitnahmen – ganz nach dem Motto "Nur realisierte Gewinne sind echte Gewinne". Seit 2009 profitiert auch der Staat davon. Doch so mancher Anleger hat noch Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Einführung der Abgeltungssteuer (also vor 2009), die steuerlich verrechenbar sind.
Aber Achtung: Diese Veräußerungsverluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierkursgewinnen verrechnet werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Avatar-Foto
ANDRÄ Consulting
Februar 13.02.2017
Beitrag Teilen
Digitale Kanzlei