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31.03.2014 – Provisionen sind weiterhin bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Provisionen neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden. Die Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren ist kein "K.O.-Kriterium" für die Höhe des Elterngeldes (BSG, Beschlüsse v. 26.3.2014 – B 10 EG 7/13, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R)