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Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die
letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,
der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief
empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Im Einzelnen
können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2018 vernichtet
werden:
* Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und soweit Rechtsbehelfs-
oder Klageverfahren anhängig sind.