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Haushaltsnahe Dienstleistung – BFH gewährt Steueranrechnung für Notrufsystem

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Aufwendungen für ein Notrufsystem beim betreuten Wohnen in einer Seniorenresidenz stellen haushaltsnahe Dienstleistungen dar, für die es auf Antrag eine Steueranrechnung nach § 35a EStG gibt. Das hat der BFH klargestellt.

Quelle: IWW Institut

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ANDRÄ Consulting
Februar 14.02.2017
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