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III. Bürokratieentlastungsgesetz in Planung – weitere Änderungen

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Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die
Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält
folgende Schwerpunkte:

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen
    informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über
    Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten
    Arbeitnehmers.
  • Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen:
    Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem Wechsel der
    Steuersoftware die alten DV-Programme zehn Jahre lang in Betrieb zu halten.
    Künftig können diese fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft
    werden, sofern ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen
    vorhanden ist.
  • Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Hotels
    und Pensionen müssen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen
    und unterschreiben lassen. Das soll künftig auch digital möglich
    sein – zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.

Über die einzelnen Schwerpunkte werden wir Sie nach Verabschiedung des
Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.

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ANDRÄ Consulting
Oktober 31.10.2019
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