Alle Steuerpflichtigen,

Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche

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Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung können Ärzte, Krankenhäuser
und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren, dass
sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise
der Ärztekammer sind erlaubt.

Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen
Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie
enthält auch die Namen der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und ist im Internet
einsehbar.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss vor, dass Krankenkassen die
Kosten für die Verhütungspille zwei Jahre länger und damit bis
zum 22. Lebensjahr übernehmen. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften
zu vermeiden.

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Werbeverbots
für Schwanger-schaftsabbrüche am 15.3.2019 gebilligt.

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März 31.03.2019
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