Alle Steuerpflichtigen,

Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung verlängert

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Durch die Schul- und Kitaschließungen wegen des Corona-Virus sind auch
Eltern mit kleinen Kindern vor besondere Herausforderungen gestellt. Dafür
hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, nachdem Eltern
einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67 % des monatlichen
Nettoeinkommens (maximal 2.016 €) für bis zu sechs Wochen haben.

Der Anspruch auf Entschädigungsleistung wurde nunmehr verlängert, wenn Mütter
und Väter ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten
gehen können. Demnach wird die Dauer der Entschädigung von sechs auf
bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet.
Für Alleinerziehende
wird der Anspruch auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum
kann über mehrere Monate verteilt werden. Voraussetzung dafür ist:

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben,
    weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft
    sind.

Die Auszahlung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses – längstens für 6 Wochen – übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

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Juli 01.07.2020
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