Alle Steuerpflichtigen,

Mindestlohn: Regierung hält Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber zurzeit nicht für korrekturbedürftig

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting Februar 14.02.2017

30.01.2015 – Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Pflicht zur Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Dies habe die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), am 28.01.2015 im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags deutlich gemacht, berichtet der parlamentarische Pressedienst. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes habe das Ministerium noch keine belastbaren Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.

Avatar-Foto
ANDRÄ Consulting
Februar 14.02.2017
Beitrag Teilen
Digitale Kanzlei