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Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden neue Regeln
bei den Steuererklärungsfristen und der Erhebung von Verspätungszuschlägen
festgelegt.
Bitte beachten Sie! Die neuen Regelungen sind erstmals für Besteuerungszeiträume,
die nach dem 31.12.2017 beginnen, und Besteuerungszeitpunkte, die nach dem
31.12.2017 liegen, anzuwenden. Das betrifft also die Steuererklärungen
2018.