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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.11.2019 neben anderen Gesetzen und
Gesetzesänderungen auch dem Paketboten-Schutzgesetz und dem Gesetz für
bessere Pflegelöhne zugestimmt.
Ausnahme Speditionsunternehmen: Sie werden von der Nachunternehmerhaftung
ausgenommen, da bei ihnen die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund
anderer Bestimmungen gewährleistet ist.
Für die Generalunternehmer besteht die Möglichkeit sich von der
Haftung befreien zu lassen, indem sie von den Nachunternehmern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
fordern. Diese werden von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ausgestellt
und bescheinigen, dass der Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin
ordnungsgemäß abgeführt hat.
Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen wurde die
stationäre Bearbeitung von Paketen (Sortieren von Paketen für den
weiteren Versand in Verteilzentren). Diese erfolgt regelmäßig durch
Beschäftigte von Subunternehmen.