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01.06.2015 – Ein Arbeitsloser kann keinen Gründungszuschuss verlangen, wenn er aus seinem aufgelösten Arbeitsverhältnis eine hohe Abfindung erhalten hat. Dies hat das Sozialgericht Gießen mit Urteil vom 29.04.2015 entschieden. Die Versagung des Zuschusses durch die Arbeitsagentur sei in einem solchen Fall ermessensfehlerfrei (Az.: S 14 AL 6/13).