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02.12.2013 – Sparer und Anleger mit Wertpapierdepots bei mehreren Banken müssen aufpassen. Nur bis zum Stichtag 15. Dezember können sie gegenüber ihrer inländischen Depotbank beantragen, dass diese für das ablaufende Kalenderjahr eine sogenannte Verlustbescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste ausstellt.