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Musterfeststellungsklage – erstmals gegen VW

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Am 1.11.2018 trat das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage
in Kraft. Daraufhin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klageschrift
gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht.

Das Gericht prüft nun die Klageschrift. Zu einem späteren Zeitpunkt
wird die Klage in dem Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich
bekannt gemacht. Dann können sich Verbraucher in das Register eintragen
und sich damit der Klage anschließen. Dem Verbraucher entstehen keine
Kosten und die Verjährung wird gehemmt. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken
Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Bei dem Ergebnis
der Verhandlung gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Vergleich: Wenn ein Vergleich geschlossen wird, soll dieser auch
    Zahlungen an die angemeldeten Verbraucher umfassen. Der Vergleich wird den
    Betroffenen zugestellt. Diese können nun entscheiden, ob sie ihn gelten
    lassen oder ablehnen wollen. Wenn mehr als 70 % der angemeldeten Verbraucher
    den Vergleich gelten lassen, ist der Rechtsstreit für diese Verbraucher
    endgültig abgeschlossen. Wenn 30 % oder weniger der angemeldeten Verbraucher
    den Vergleich ablehnen, können diese anschließend noch einmal selbst
    klagen. Wenn der Vergleich wegen zu vieler Abmeldungen (30 % oder mehr) scheitert,
    erlässt das Gericht ein Urteil.
  • Urteil: Endet das Musterfeststellungsverfahren durch ein Urteil,
    ist dieses Urteil für das beklagte Unternehmen und für die angemeldeten
    Verbraucher verbindlich. Die Verbraucher können dann entscheiden, ob
    sie auf Grundlage dieses Urteils eigene Ansprüche an das beklagte Unternehmen
    stellen wollen.
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November 30.11.2018
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