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Am 1.11.2018 trat das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage
in Kraft. Daraufhin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klageschrift
gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht.
Das Gericht prüft nun die Klageschrift. Zu einem späteren Zeitpunkt
wird die Klage in dem Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich
bekannt gemacht. Dann können sich Verbraucher in das Register eintragen
und sich damit der Klage anschließen. Dem Verbraucher entstehen keine
Kosten und die Verjährung wird gehemmt. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken
Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Bei dem Ergebnis
der Verhandlung gibt es zwei Möglichkeiten.