Alle Steuerpflichtigen,

Unfallversicherung bei Haushaltshilfen

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting November 30.11.2018

Grundsätzlich ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle Arbeitgeber
Pflicht. Also auch für den privaten Arbeitgeber, der eine Haushaltshilfe
beschäftigt. Gerade im Haushalt passieren immer wieder Unfälle und
so ist der Arbeitgeber vor Ansprüchen seiner Haushaltshilfe bei einem Arbeits-
oder Wegeunfall geschützt.

Am einfachsten ist die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale
über das Haushaltsscheckverfahren. Dann übernimmt die Minijob-Zentrale
die nötigen Formalitäten und der private Arbeitgeber muss sich nicht
um die Anmeldung und Beitragszahlung bei der Unfallversicherung kümmern.
Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zieht die Minijob-Zentrale zweimal
jährlich mit den übrigen Abgaben ein. Der Beitrag beträgt 1,6
% vom Verdienst der an die Haushaltshilfe gezahlt wird. Im Falle eines Unfalls
meldet der Arbeitgeber, diesen bei der zuständigen Unfallkasse.

Erfolgt keine Anmeldung durch den privaten Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale,
geht dieser ein hohes Risiko ein. Denn im Falle eines Unfalls muss er alle Kosten
selbst tragen. Dazu gehören z. B. Transport-, Behandlungs- sowie Rehakosten
und möglicherweise sogar Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Da spätestens bei einem Unfall auffällt, dass die Haushaltshilfe
„schwarz“ gearbeitet hat, droht zudem noch ein Bußgeld. Das
Nichtanmelden eines Minijobbers im Privathaushalt ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit.
Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, ist also auf jeden
Fall auf der sicheren Seite.

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ANDRÄ Consulting
November 30.11.2018
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