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30.01.2015 – Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Pflicht zur Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Dies habe die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), am 28.01.2015 im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags deutlich gemacht, berichtet der parlamentarische Pressedienst. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes habe das Ministerium noch keine belastbaren Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.