Alle Steuerpflichtigen,

„Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 1.1.2019

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In der „Düsseldorfer Tabelle“ werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten
und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze
für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2019 wurde die „Düsseldorfer
Tabelle“ geändert. Die Regelsätze betragen nun:

  • 354 € für Kinder von 0 – 5?Jahren,
  • 406 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
  • 476 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
  • 527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen
    um bestimmte Prozentsätze.

Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts
Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer
Tabelle.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer Tabelle

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Dezember 31.12.2018
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