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Einführung der Grundrente zum 1.1.2021

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Am 3.7.2020 hat der Bundesrat der Grundrente zugestimmt, sie wird nun zum 1.1.2021
eingeführt. Voraussetzung für den Anspruch auf Grundrente sind mindestens
33 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die unterdurchschnittlich
vergütet wurde. Berücksichtigung finden auch Kindererziehungs- und
Pflegezeiten.

Die Höhe des Zuschlags der Grundrente bemisst sich an den erworbenen Entgeltpunkten.
Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 % und 80 %
des Durchschnittsverdienstes liegen.

Anmerkung: Eine Beantragung der Grundrente ist nicht erforderlich. Sie
wird durch eine automatisierte Einkommensprüfung gewährt.

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ANDRÄ Consulting
September 01.09.2020
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