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Wer im Jahr 2009 von einer Tante oder einem Onkel etwas geerbt hat, musste in der Steuerklasse II genauso viel Erbschaftsteuer bezahlen wie Fremde. Hierzu und zur Klärung der Frage, ob Unternehmen wegen der Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz überprivilegiert sind, ist ein Musterprozess beim BVerfG anhängig.
Der BFH hat das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz in der derzeitigen Fassung zwar als verfassungskonform eingestuft. Er hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung das BVerfG aber zur weiteren Klärung angerufen (BFH, Beschluss vom 27.9.2012, Az. II R 9/11; Abruf-Nr. 123078).
(Quelle: IWW-Newsletter, Steuern und Kapitalanlagen – 03/2013)