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17.04.2015 – Der geldwerte Vorteil aus der Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens ist für jeden Kalendermonat auch dann mit dem vollen Betrag von 1% des Bruttolistenpreises zu bewerten, wenn die Nutzungsmöglichkeit zu Beginn des Kalendermonats noch nicht bestanden hat oder wenn sie vor Ablauf des Kalendermonats endet.
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 – 6 K 2540/14,