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Programmierer in Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtig

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Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt
auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere
Qualifikation erfordert wie bei einem Programmierer, so die Richter des Hessischen
Landes-sozialgerichts in ihrem Urteil vom 2.7.2020.

Sie führten aus, dass Heimarbeiter Personen sind, die in eigener Arbeitsstätte
im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen
Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig
arbeiten. Die Heimarbeiter sind gemäß der sozialgesetzlichen Regelung
Beschäftigte und als solche auch sozialversicherungspflichtig. Dies gilt
auch für Tätigkeiten, die eine höherwertige Qualifikation erforderten.

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ANDRÄ Consulting
August 01.08.2020
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