Freiberufler,Gewerbetreibende,GmbH,

Bürokratieentlastungsgesetz

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting November 01.11.2023

Das von der Bundesregierung geplante Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sieht aktuell neben vielen anderen Maßnahmen auch eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Belegen von 10 auf 8 Jahre vor. Unternehmen würde dadurch eine erhebliche Entlastung im Verwaltungsbereich zugute kommen. Geplant ist eine zeitnahe Vorlage des Referentenentwurfs, über den wir Sie auf dem Laufenden halten.

Avatar-Foto
ANDRÄ Consulting
November 01.11.2023
Beitrag Teilen
Digitale Kanzlei