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08.05.2014 – Der BFH hat entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BFH, Urteil v. 16.1.2014 – I R 21/12; veröffentlicht am 7.5.2014).