Abonnieren Sie unsere kostenlosen Themen-Newsletter und erhalten Sie News & praktische Tipps zu den Themen Steuern und Geld.
Leistet ein Student den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule ab, ist der Betrieb nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Kosten für die Wege dorthin sind uneingeschränkt als Werbungskosten abziehbar.
(BFH-Urteil vom 16.01.2013 – VI R 14/12, NV; veröffentlicht am 03.04.2013)