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25.10.2014 – Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat den Zeitraum zur Regelabfrage verlängert. Während bislang der 31.10.2014 als letzter Abruf-Tag kommuniziert wurde, haben Unternehmen nunmehr einen Monat länger Zeit die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) ihrer Gesellschafter einzuholen. Darauf weist aktuell der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin. Des Weiteren macht der DStV nochmals auf die Ausnahmeregelungen zur Entlastung von Kapitalgesellschaften aufmerksam.