Alle Steuerpflichtigen,

Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.12.2020 steuer- und sozialversicherungsfrei

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting November 01.11.2020

Das Bundesfinanzministerium räumt Arbeitgebern im Zeitraum1.3.2020 bis
31.12.2020 die Möglichkeit ein, ihren Beschäftigten Beihilfen und
Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer-
und sozialversicherungsfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zu gewähren.

Voraussetzung dafür ist jedoch u. a., dass die Beihilfen und Unterstützungen
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet und die steuerfreien
Leistungen im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

Avatar-Foto
ANDRÄ Consulting
November 01.11.2020
Beitrag Teilen
Digitale Kanzlei