Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht,

Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Wartezeit bei Sicherheitskontrolle

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting Mai 01.05.2022

Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich gemäß den Empfehlungen des Flughafens rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht hat. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in ihrem Urteil v. 27.1.2022.

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Mai 01.05.2022
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