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Altverluste aus Kapitalvermögen – Letztmalige Verrechungsmöglichkeit in 2013
Verluste aus Kapitalvermögen, die vor dem 01. Januar 2009 entstanden sind, und noch nicht mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet wurden, müssen 2013 unbedingt verrechnet werden. Nach dem Jahr 2013 verfallen diese Verluste.
Praxishinweis:
Haben Sie als Kapitalanleger solche Kapitalverluste, sollten Sie 2013 prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, sich von Aktien mit positiver Performance zu trennen, um Gewinne dann auf Antrag mit vorhandenen Verlusten zu verrechnen.