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Die Finanzämter können in vielen Fällen nicht vor Anfang März 2013 mit der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für 2012 beginnen. Denn erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor.
Darauf weist Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt) hin.
Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer haben (also vor 2009), sollten achtgeben. Denn diese Veräußerungsverluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken im Rahmen einer Pressemitteilung hin.