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23.04.2014 – Die Parteien eines Gewerberaummietvertrags können wirksam vereinbaren, dass die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen im Anschluss an eine Nebenkostenabrechnung durch einseitige Erklärung des Vermieters neu festgesetzt werden können. Die Ausübung des Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis für Verträge mit mehr als einjähriger Laufzeit (BGH, Urteil vom 05.02.2014 – XII ZR 65/13).