Alle Steuerpflichtigen,

Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung (BFH)

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting Februar 14.02.2017

22.04.2014 – Mietrechtliche Gestaltungen sind insbesondere dann unangemessen i.S. von § 42 AO, wenn derjenige, der einen Gebäudeteil für eigene Zwecke benötigt, einem anderen daran die wirtschaftliche Verfügungsmacht einräumt, um ihn anschließend wieder zurück zu mieten (BFH, Urteil vom 09.10.2013 – IX R 2/13; veröffentlicht am 16.04.2014).

Avatar-Foto
ANDRÄ Consulting
Februar 14.02.2017
Beitrag Teilen
Digitale Kanzlei