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08.04.2014 – Die auf Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht kürzlich entschieden. Gegen die Entscheidung ist nun Revision beim BFH eingelegt worden (FG Niedersachsen, Urteil vom 16.01.2014 – 10 K 326/13; Revision anhängig).